Digitale Tachographen sind in den Mitgliedsstaaten der EU sowie des AETR Pflicht. Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht oder mehr als neun Sitzplätzen müssen in Deutschland mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die digitalen Tachographen der bewährten DTCO® Serie von VDO zeichnen Fahrer- und Fahrzeugdaten akkurat auf. Sie sind die Basis des modernen Flottenmanagements.
Eine lückenlose und ordnungsgemäße Dokumentation dieser aufgezeichneten Fahrer- und Fahrzeugdaten stellt sicher, dass Sie die arbeits-, sozial- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten, und hilft Ihnen bei eventuellen Haftungsfragen.
Dokumentationspflicht
- Die Daten der Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage* ausgelesen und archiviert werden
- Die Fahrzeugdaten müssen spätestens alle drei Monate* ausgelesen und archiviert werden
- Die so archivierten Daten müssen zudem auf einem separaten Datenträger gesichert und ein Jahr* lang aufbewahrt werden
*Nach VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EWG) Nr. 3821/85 bzw. VO (EG) Nr. 1360/2002 und FPersV.